Mittwoch, 29. Mai 2013

Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch


Von Gerhard Wisnewski, Via info.kopp-verlag.de

Es ist wie mit dem Hasen und dem Igel: Kaum rennt der Bürger mit hängender Zunge zu einem Gericht, um sein Recht zu bekommen, sitzt da schon wieder der Igel und schmettert die Klage ab. Oder zumindest der Bruder des Igels. So geschehen im Fall einer Klage gegen den neuen »Rundfunkbeitrag« vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit am Richtertisch saß Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Bruder von Paul Kirchhof, dem Vater der neuen Rundfunksteuer. Vetternwirtschaft beim Verfassungsgericht?


Unseren »Qualitätsmedien« war die Sache keine müde Zeile wert. Jedenfalls, wenn man nach Google News geht, hat gerade mal eine Zeitung den Fall aufgegriffen, nämlich der Tagesspiegel. Ansonsten herrschte Schweigen im Blätterwalde. So wenig Resonanz dürften bisher nur wenige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erhalten haben.

Dabei hat die Sache durchaus ein »Geschmäckle«. Oder vielleicht gerade weil die Sache ein »Geschmäckle« hat? Man kennt sich nämlich: Der eine entwirft ein Gesetz, der andere winkt es später beim Bundesverfassungsgericht durch bzw. schmettert Klagen dagegen ab. Ja, man kennt sich nicht nur, sondern ist sogar zusammen aufgewachsen. So bleiben Recht und Gesetz praktisch in der Familie. Und wenn der große Bruder ein Gesetz entwirft, dann wird sich der kleine Bruder ja wohl nicht quer stellen, jedenfalls nicht im Fall der neuen Rundfunksteuer. Allerdings sind Recht und Gesetz nicht Eigentum einer Familie. So haben sich die Bürger die Unabhängigkeit der Gerichte wahrscheinlich nicht vorgestellt, insbesondere nicht die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Die Rede ist von den beiden Brüdern Ferdinand und Paul Kirchhof.

Das bestellte Gutachten

Dass der neue Rundfunkbeitrag in Wirklichkeit eine Steuer ist, wurde hier ja schon klar gestellt. Dafür gibt es viele Gründe, unter anderem den, dass er aus der Werkstatt eines Steuerrechtlers stammt, nämlich des Direktors des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Paul Kirchhof. Kirchhof gilt als Übervater des Staats- und Steuerrechts; von 1987 bis 1999 war er sogar selbst Bundesverfassungsrichter. 2005 wurde der überlebensgroße Finanzexperte von Angela Merkel für die Bundestagswahl in ihr Schattenkabinett berufen – als Bundesfinanzminister, also als Deutschlands oberster Steuereintreiber.


Derselbe Steuerexperte fertigte 2010 ein Gutachten über »Die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks« an, auf das die Ablösung der GEZ-Gebühr durch eine Haushaltsabgabe (»Rundfunksteuer«) zurückgeht. Mit der Expertise wurde das neue Finanzierungssystem der Anstalten quasi aus der Taufe gehoben und von berufener Stelle abgesegnet. Dieses Gutachten gilt bis heute als Grundlage eines unabhängigen Experten für die neue Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender. Was man dem Publikum natürlich nicht erzählt, ist, dass das Gutachten bestellt wurde. Auftraggeber waren niemand andere als die öffentlich-rechtlichen Anstalten selber, nämlich ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Vielleicht wäre es gut gewesen, in dem Gutachten das Honorar zu erwähnen, das Kirchhof für diese Auftragsarbeit erhalten hatte. Allerdings sucht man solche Angaben dort vergebens. Oder hat er für das 85-Seiten-Werk etwa kein Geld erhalten? In jedem Fall bleibt es ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ein Gutachten über ihre eigene Finanzierung schreiben lassen und die Länder dies umgehend im Dezember 2010 in einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gießen, in dem diese Finanzierung der Sender genehmigt wird. Damit ist die neue Haushaltsabgabe quasi ein »Auftragsgesetz« der öffentlich-rechtlichen Sender selber. Der nächste Witz besteht darin, dass uns dieses Gutachten bis heute als über jeden Zweifel erhabenes Wort eines unabhängigen Experten verkauft wird.

Familienbetrieb Bundesverfassungsgericht

Damit sind die Witze jedoch noch nicht zu Ende. Haben Sie sich nicht schon mal darüber gewundert, dass praktisch jede Klage gegen die neue Haushaltsabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert? Ja, dass das Bundesverfassungsgericht manche Klagen erst gar nicht zur Entscheidung annimmt? Nun, das könnte eben unter anderem daran liegen, dass dort nicht nur Paul Kirchhof selbst Verfassungsrichter war (bis 1999). Sondern möglicherweise auch daran, dass just im Jahr 2010 Kirchhofs »kleiner Bruder« Ferdinand dort Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident wurde und prompt an Entscheidungen über die neue Haushaltsabgabe beteiligt war. Befangener geht’s eigentlich kaum noch.


Betroffene zeigen sich denn auch entsetzt: »Diese Ablehnung ist unfassbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist«, schimpfte beispielsweise der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, dessen zweite Beschwerde gegen die Haushaltsabgabe ebenfalls nicht einmal zur Entscheidung angenommen wurde. Darin monierte der VDGN »vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt werden«. »Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will«, beobachtete der Verbandspräsident. Dabei sei man sich sicher, »alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben«. Und: »Was wir nicht für möglich gehalten haben, ist die Mitwirkung des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof an diesem Beschluss. Er ist der Bruder des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof, der wegen seines Gutachtens im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahre 2010 als Vater des Rundfunkbeitrags gilt.«

Gefasst wurde der Beschluss laut Ohm »von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing«. Laut Ohm sahen die Richter »allesamt von einer weiteren Begründung« ihrer Entscheidung ab. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Bestimmt können sich unsere Verfassungsrichter jederzeit von familiären Banden freimachen und denken bei Tag und Nacht nur an das Wohl ihres Volkes...



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